Freifunk Ingolstadt/ Juni 14, 2020

In den Medien wird zur Zeit über ein Gerichtsurteil berichtet, bei dem die Betreiberin eines Freifunk-Knotens wegen Filesharings zu einer Geldstrafe von 2000 EUR verurteilt wurde (z.B. https://www.golem.de/news/warner-bros-entertainment-alte-mutter-von-freifunker-wegen-filesharing-verurteilt-2006-149063.html und https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Raubkopier-Oma-ohne-PC-muss-fuer-Filesharing-blechen-4782816.html).

Der betroffene Freifunk-Access Point wurde ohne VPN betrieben, d.h. der Internetzugang wurde nicht über einen VPN-Tunnel hergestellt sondern direkt über den privaten Internetanschluss. Das entspricht nicht der Standardkonfiguration von Freifunk!

Bei Freifunk Ingolstadt wird die Verbindung ins Internet immer ein VPN-Tunnel benutzt, der Internetzugang erfolgt dann über unsere Gateway-Server – genau so, wie es kommerzielle Hotspot-Anbieter auch machen.

Juristisch sind damit wir von Freifunk Ingolstadt Betreiber deines Access Points. Da Freifunk als Provider keine Protokollierung durchführen darf, ist auch technisch eine Zuordnung zu deinem Internetzugang nicht möglich – deine IP-Adresse taucht im Internet schlicht nicht auf.

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass es leider immer noch keine gute Idee ist, „einfach so“ sein Internet mit anderen zu teilen.
Wir empfehlen jedem, der sein Internet auch anderen zur Verfügung stellen will, einen Freifunk-Access Point. Da gibt’s kostenlos Sicherheit durch VPN, Gateway-Server und Firewall. Man sollte nur darauf verzichten, diese Sicherheitsfeatures mühevoll manuell wieder abzuschalten.