Freifunk und Störerhaftung
In den Medien wird zur Zeit über ein Gerichtsurteil berichtet, bei dem die Betreiberin eines Freifunk-Knotens wegen Filesharings zu einer Geldstrafe von 2000 EUR verurteilt wurde (z.B. https://www.golem.de/news/warner-bros-entertainment-alte-mutter-von-freifunker-wegen-filesharing-verurteilt-2006-149063.html und https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Raubkopier-Oma-ohne-PC-muss-fuer-Filesharing-blechen-4782816.html). Der betroffene Freifunk-Access Point wurde ohne VPN betrieben, d.h. der Internetzugang wurde nicht über einen VPN-Tunnel